Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) der HYPOXI Produktions- und Vertriebs GmbH, im nachfolgenden kurz HYPOXI genannt.

1. Geltung der AGB
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über Warenlieferungen und Leistungen von HYPOXI. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen, auch mit Vertretern und Beauftragten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung von HYPOXI.

2. Angebote
Angebote und Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch HYPOXI freibleibend.

3. Preise
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferfrist
Lieferzeiten sind unverbindlich. HYPOXI ist zur nachträglichen Änderung des vereinbarten Liefertermins berechtigt, insbesondere im Falle von Material-beschaffungsschwierigkeiten durch höhere Gewalt, Streik, Ausfall der Transportmittel, behördliche Anordnung, Personalausfall, sowie Unwägbarkeiten die bei Vor- bzw. Unterlieferanten auftreten o.ä.. HYPOXI ist berechtigt die Lieferung, bzw. Leistungen um die Zeitdauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des Liefer- bzw. Leistungsausfalls eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz und Rücktritt infolge von Lieferverzug seitens des Bestellers sind grundsätzlich ausgeschlossen. Lieferzeiten beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung der Ware zur Abholung. Versäumte oder verweigerte Annahme bzw. Abholung der Lieferung hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Auslieferungen von Folgeaufträgen können von der vollständigen Bezahlung vorausgegangener Lieferungen abhängig gemacht werden, unabhängig von den in den Einzelaufträgen vereinbarten Fälligkeitsdaten.

5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach umseitig angegebener Zahlungsvereinbarung. Zu einer Annahme von Schecks ist HYPOXI nicht verpflichtet. Sofern andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind nachträgliche Änderungen vorbehalten, insbesondere, im Falle von unbefriedigenden Auskünften über den Besteller bzw. in Fällen sonstiger Gefährdung der wirtschaftlichen Interessen von HYPOXI. In diesem Fall ist HYPOXI zum Vertragsrücktritt berechtigt. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn HYPOXI uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug wird der bankübliche Zinssatz ab dem Tag der Fälligkeit erhoben. Im Falle der Überschreitung des Zahlungszieles ist es HYPOXI vorbehalten, eventuell gewährte Rabatte ganz oder teilweise zu streichen. Die Zurückhaltung von Zahlungen, ganz oder teilweise, ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Aufrechnung etwaiger Gewinnansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

6. Weiterverkauf
Die Verkaufssachen bedürfen zu ihrer sicheren Anwendung einer geeigneten Schulung durch HYPOXI. Zur Vermeidung von Schäden durch unsachgemäße Anwendung dürfen die Verkaufssachen daher nur weiterverkauft werden, sofern der Käufer der gebrauchten Verkaufssachen eine entsprechende Schulung durch HYPOXI nachweist. Der Käufer verpflichtet sich daher im Falle der beabsichtigen Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung) HYPOXI davon zu verständigen und den potentiellen Übernehmer bekannt zu geben. Der Käufer räumt HYPOXI für den Fall des Weiterverkaufs ein Vorkaufsrecht zu den folgenden Bedingungen ein:
Abgestuft nach den Betriebsjahren (Sondervereinbarungen für das 1. Vertragsjahr sind möglich):
Nach 1 Jahr: höchstens 80% des Anschaffungswertes
Nach 2 Jahren: höchstens 60% des Anschaffungswertes
Nach 3 Jahren: höchstens 45% des Anschaffungswertes
Nach 4 Jahren: höchstens 25% des Anschaffungswertes
Nach 5 Jahren: höchstens 15% des Anschaffungswertes
Etwaige Mängel am Gerät werden separat bewertet. HYPOXI ist berechtigt dieses Angebot binnen einer Frist von 14 Tagen anzunehmen und kann es ohne Angabe von Gründen ebenso ablehnen.
Für den Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung, nämlich für den Fall des Verkaufes an einen Käufer ohne entsprechende Schulung, für den Fall des Unterbleibens der entsprechenden Mitteilung und zuletzt für den Fall, dass das Vorkaufsrecht nicht eingeräumt wird, vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500.– pro HYPOXI-Gerät.

7. Gewährleistung und Garantie
HYPOXI verpflichtet sich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. Darüber hinaus garantiert HYPOXI für 1 Jahr fehlerfreien Betrieb und die hohe Qualität ihrer Waren und Leistungen nach den folgenden Bedingungen: Mängel werden nur dann anerkannt, wenn der Besteller alle offensichtlichen Mängel, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen binnen 5 Tagen, versteckte Mängel binnen 90 Tagen, nach Lieferung rügt. Alle hierauf beruhenden Mängel werden von HYPOXI oder einem von HYPOXI beauftragten Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt. Hiervon abweichende Ansprüche des Bestellers durch die von HYPOXI erbrachten Nachbesserungen werden ausgeschlossen. Vorbehalten sind wahlweise Nachbesserungen oder gleichartige/ gleichwertige Ersatzlieferung. Eine Garantie für die durch den Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung von Verschleißteilen, insbesondere Vakuumdecken und Unterdruckanzügen, ist ausgeschlossen. Die Garantie erlischt, wenn die Einbau- und Betriebsvorschriften von HYPOXI nicht eingehalten werden oder bei unsachgemäßer Handhabung der Geräte oder Teile davon. Weiterhin erlischt jeglicher Anspruch auf Garantie und Gewährleistung, wenn die Ware nicht gemäß ihres Bestimmungszweckes eingesetzt wird. Bei Manipulation oder Reparaturversuchen durch den Besteller oder Dritte erlischt jeder Garantie und Gewährleistungsanspruch. HYPOXI übernimmt grundsätzlich keine Garantie, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck des Kunden geeignet ist. Die HYPOXI-Qualitätsgarantie beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum und verlängert sich bei Einhaltung des vorgeschriebenen Wartungsintervalls um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Garantiezeit beträgt 3 Jahre.

8. Rücknahme
HYPOXI ist grundsätzlich nicht verpflichtet, gelieferte Ware zurückzunehmen. Rücksendungen, vor allem bedingt durch die Ziffer 6., können nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung erfolgen.

9. Eigentumsvorbehaltungssicherung
Das Eigentum aus der Verkaufssache wird bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HYPOXI berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Dies in Abänderung des § 918 ABGB ohne Setzung einer Nachfrist. Eine Veräußerung der Verkaufssache vor Begleichung aller ausstehenden Zahlungen wird ausdrücklich untersagt. In der Rücknahme durch HYPOXI liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich und schriftlich erklärt. HYPOXI ist nach Rücknahme zur Verwendung der Kaufsache uneingeschränkt befugt. Der Verkaufserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller unverzüglich und schriftlich HYPOXI zu benachrichtigen.

10. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen HYPOXI, als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von HYPOXI ausgeschlossen.

11. Rücktritt
Ein Rücktritt vom unterfertigten Kaufantrag ist von Seiten des Käufers innerhalb einer Frist von 2 Werktagen möglich. Nach dieser Frist wird ausdrücklich von Seiten des Käufers auf Rücktritt vom Kaufantrag verzichtet. Im Falle von unvorhersehbaren Gründen, die einen erfolgreichen Einsatz der Geräte und Leistungen von HYPOXI verhindern würden, hat der Käufer die Möglichkeit, durch Zahlung einer Stornogebühr vom Kauf der Waren oder Leistungen zurückzutreten. Die Höhe der Stornogebühr beträgt 15% des Auftragswertes. HYPOXI behält sich das Recht vor, die Gründe auf ihre Richtigkeit und Unvorhersehbarkeit zu überprüfen und abzulehnen. Der ursprüngliche Kaufantrag bleibt in seiner Gültigkeit bestehen.

12. Erfüllungsort
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Salzburg. Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere der bevorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

13. Datenschutz
HYPOXI ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten. HYPOXI ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. HYPOXI überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies nicht gesondert vereinbart ist von HYPOXI verwahrt oder vernichtet. HYPOXI ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Leistungen benötigt werden oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.